Ich verstehe Ihren Unmut darüber, dass Sie nicht eingebunden wurden. Wir sind eine junge Partei, die auf viel Interesse stößt. Unsere Strukturen sind allerdings noch im Aufbau befindlich und wir haben parallel einen Wahlkampf zu führen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Die MPU wird rechtlich als Werkvertrag zwischen Kund*innen und Begutachtungsstelle behandelt. Dies bedeutet, dass die üblichen gesetzlichen Mängelrechte gelten, aber keine speziellen Informationspflichten bestehen. Dass Kläger*innen die Beweislast bei der Anfechtung eines MPU-Gutachtens tragen ist ein allgemeines Prinzip im deutschen Recht und nicht spezifisch für die MPU.
Für viele Menschen ist das Autofahren derzeit notwendiger Teil ihres Alltags, für den Weg zur Arbeit, die Arbeit selbst, den Einkauf oder den Transport von Kindern zum Sportverein und pflegebedürftigen Angehörigen zum Arzt.
Zwar ist eine Aufzeichnung der MPU nicht vorgeschrieben, andererseits jedoch auch nicht explizit ausgeschlossen.
Die Änderung des Tierschutzgesetzes ist eine bundespolitische Kompetenz, daher kann ich mich als Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete nicht direkt für diese Änderung einsetzen. Ich finde es aber schade, dass der im September eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung durch die vorgezogene Neuwahl in dieser Legislaturperiode jetzt nicht mehr verabschiedet werden kann. Denn ich finde diesen Gesetzentwurf gut und wichtig.
Persönlich bin ich sehr für die ursprünglich für diese Legislatur geplante Änderung des Tierschutzgesetzes, die viele gute Verbesserungen vorgenommen hätte. Näheres zu dieser finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw39-de-tierschutzgesetz-1017680