(...) Seit 2003 werden die 0,2 Prozent nicht mehr abgezogen. Sie wurden aus dem allgemeinen Haushalt der Versorgungsrücklage zugeführt und nicht durch die Kürzung der Beamtengehälter. Das heißt, in der Zeit der Regierungsverantwortung von CDU und FDP ist keinem Beamten das Gehalt um 0,2 % gekürzt worden. (...)
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(...) zu Ihrer Frage – Bildung von Versorgungsrücklagen bei Landesbeamten – möchte ich Ihnen folgende Antwort geben: § 14 a des Bundesbesoldungsgesetzes in der für Niedersachsen maßgeblichen Fassung sah vor, dass aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassungen um durchschnittlich 0,2 Prozent beim Bund und bei den Ländern jeweils ein Sondervermögen in Form einer „Versorgungsrücklage“ gebildet wird. So sollten die Versorgungsleistungen mit Blick auf die demografischen Veränderungen und den Anstieg der Zahl der Versorgungsempfänger sichergestellt werden. (...)
(...) Aufgrund des Nds. Versorgungsrücklagengesetzes wurden ab 1999 jährlich Beiträge an ein Sondervermögen "Niedersächsische Versorgungsrücklage" gezahlt. Die Zuführungen an das Sondervermögen sollten ursprünglich bis 2017 erfolgen und ab 2018 zur Abfederung der Steigerung der Versorgungsausgaben entnommen werden. (...)
(...) Durch die 25. Betäubungsmittelrechtsänderungsverordnung wurde für viele Schmerzpatienten die Möglichkeit einer weiteren Therapiealternative durch cannabishaltige Fertigarzneimittel geschaffen. Das erste (Sativex) hat bereits eine Zulassung erhalten. (...)
(...) 1996 habe ich mich nach Abschluss meines Vordiploms in Betriebswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität dazu entschlossen, ein eigenes Unternehmen im Bereich IT-Dienstleistungen aufzubauen. (...)
(...) Mai 2011 heißt es unter der Überschrift "Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße": "Die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße als Alternative zum Ausbau in der vorhandenen Trasse bietet die Chance, mit verhältnismäßig geringer Belastung des Haushalts und durch die Bündelung von Verkehrswegen den Stadtteil Wilhelmsburg ruhiger und lebenswerter zu gestalten. Dies muss finanzierbar und in eine Stadtentwicklung eingebettet sein, die im Dialog mit den Wilhelmsburgerinnen und Wilhelmsburgern erarbeitet wird. Dies gilt auch mit Blick auf die neue Wilhelmsburger Mitte sowie die Internationale Bauausstellung (IBA) und die Internationale Gartenschau (IGS)." (...)