Wenn Du wat maakst, denn maak dat recht un denk bit to een.
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Da es sich bei unserem Antrag um einen sogenannten Gruppenantrag von Abgeordneten verschiedener Parteizugehörigkeit (und nicht um eine Initiative einer Fraktion) handelt, würde der Fraktionszwang bei der Abstimmung keine Rolle spielen.
Unabhängig davon ist nun nicht mehr davon auszugehen, dass das Gesetz noch vor der Bundestagswahl aufgesetzt und verabschiedet wird. Ich bedaure das sehr.
Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können Sachabstimmungen nicht geheim erfolgen.
Ich persönlich halte es für sinnvoller, dass wir uns als demokratische Abgeordnete öffentlich und eindeutig gegen die AfD positionieren.
Jedes vernünftig geführte Gespräch (und das sind die allermeisten) bildet als ein Teil die Grundlage für meine politische Einschätzung von kommunalpolitischen Themen.