Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Auch die Fahrerlaubnisverordnung wurde geändert, so dass gelegentlicher Cannabiskonsum nicht automatisch zu einer Nichteignung führt.
Uns ist es wichtig, die Debatte zur Grundsicherung zu versachlichen und im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu guten Lösungen zu kommen.
Meine schriftliche Anfrage hat gezeigt, dass Berlin umfangreiche Maßnahmen ergreift, um die Unabhängigkeit der Justiz auch im IT-Bereich zu schützen.
Ich lehne das Outsourcing bei justiziellen Kernaufgaben grundsätzlich ab.
Dazu braucht es auf beiden Seiten die notwendige Bereitschaft, diesen Weg zu gehen.
Der Begriff Hobbyjagd ist insofern unpräzise. Wir sehen keinen rechtlichen Anpassungsbedarf im Bereich des Jagdrechts.