Mit der Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes im Sommer 2026 bereitet die Bundesregierung derzeit eine umfassende Neugestaltung der sozialen Sicherung im Alter vor. Ziel ist es, insbesondere langjährige Erwerbsbiografien – wie etwa bei 45 Beitragsjahren – zu honorieren.
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Zum Familienzuschlag ist vorgesehen, dass der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 entfällt und in die Grundgehaltstabellen integriert wird, um die Besoldungsstruktur systematischer auszugestalten.
Die gesetzliche Rente ist und bleibt eine tragende Säule unserer sozialen Sicherung. Sie darf nicht auf eine reine „Basissicherung“ reduziert werden, sondern muss den Anspruch erfüllen, die Lebensleistung der Menschen angemessen abzubilden.
Der Referentenentwurf befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und wird dort möglicherweise auch noch Änderungen erfahren.
Der zentrale Grund für die aktuelle Anpassung der Beamtenbesoldung ist, dass sie auf dem verfassungsrechtlichen Prinzip der amtsangemessenen Alimentation beruht
Ja, und ich habe das auch in der Vergangenheit bereits getan