Gibt es bzgl. des unten beschriebenen Problems einen Fahrplan, bzw. einen Gesetzesentwurf?
vielen Dank für Ihre ausführliche und freundliche Antwort. Ich freue mich, dass Sie die Problemlage sehen und das Anliegen derjenigen ernst nehmen, die trotz 45 Beitragsjahren nur eine sehr kleine Rente erhalten und zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind. Gerade in einer solchen Situation ist es wichtig, dass Lebensleistung nicht nur anerkannt, sondern auch finanziell spürbar berücksichtigt wird.
Damit ich Ihre Aussage richtig verstehe, möchte ich noch einmal konkret nachfragen:
Welche konkreten Freibeträge sollen mit dem neuen Grundsicherungsgeld ab Sommer 2026 für Altersrentner gelten?
Gilt diese Verbesserung auch für Rentnerinnen und Rentner mit 45 Beitragsjahren, die bereits Grundsicherung im Alter beziehen?
Ist vorgesehen, dass künftige Rentenerhöhungen zumindest teilweise zusätzlich verbleiben und nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden?
Falls ja: Ab wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen, und gibt es hierzu bereits einen konkreten Fahrplan?

