Entfällt in Zukunft der Familienzuschlag für verheiratete (Stufe 1)? Wird in Zukunft das Ruhegehalt nur noch höchstens 69,76 % betragen?
In Zukunft Einbaufaktor nur noch 0,93013 Prozentpunkte?
Derzeit erhalte ich von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge
DBez vervielfältigt mit Einbaufaktor 0,99910
davon Ruhegehaltssatz von 71,75 %
Gibt es eine Ausgleichsberechnung/-Zahlung für bisher erhalten Zahlungen? Oder bleibt die Berechnung für schon "Ruheständler" bei der bisherigen?
Antwort ausstehend von Tilman Kuban CDU

