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Tilman Kuban
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Frage von Karl-H. S. •

Entfällt in Zukunft der Familienzuschlag für verheiratete (Stufe 1)? Wird in Zukunft das Ruhegehalt nur noch höchstens 69,76 % betragen?

In Zukunft Einbaufaktor nur noch 0,93013 Prozentpunkte?

Derzeit erhalte ich von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge

DBez vervielfältigt mit Einbaufaktor 0,99910

davon Ruhegehaltssatz von 71,75 %

Gibt es eine Ausgleichsberechnung/-Zahlung für bisher erhalten Zahlungen? Oder bleibt die Berechnung für schon "Ruheständler" bei der bisherigen?

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