Das GKV-BStabG wurde notwendig, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert sind.
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Gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle und den Bezug von Cannabis über Plattformen ohne ausreichenden Arztkontakt muss der Gesetzgeber konsequent vorgehen. Das darf aber nicht dazu führen, dass schwerkranke Patienten, die seit Jahren in einer ärztlich begleiteten Therapie sind, pauschal unter einen Missbrauchsverdacht gestellt werden.
Angesichts fehlender systematischer Untersuchungen zur Wirksamkeit und Sicherheit von Cannabisblüten halte ich die im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) enthaltene Regelung zu deren Erstattungsfähigkeit für sachgerecht.
Vergesellschaftung für einen dauerhaft bezahlbaren Bestand und Neubau bezahlbarer Wohnungen durch die Landeseigenen Wohnungsunternehmen
Bestehen Zweifel, ob Zuschläge tatsächlich korrekt abgerechnet und/oder bezahlt wurden, ist die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer gehalten, die Ansprüche zunächst gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen.
Wir brauchen private und an betriebswirtschaftlichen Maximen sich orientierenden Firmen. Dies spart Kosten, ist vielfach effektiv und flexibel. All das hilft, dass sich der Staat auf die ureigenen Aufgaben konzentrieren kann. Dies gilt meines Erachtens auch für die Bereiche der Krankenhäuser/Pflege/Medizin und den Wohnungsbau.