Wie können Sie es verantworten das die Cannabisblüten nicht mehr im Leistungskatalog der Krankenkassen sind?
Wir sind 65090 Cannabispatienten und dringend auf unsere Therapie angewiesen. Wie kann es sein das von sparen die Rede ist obwohl jeder wo Ahnung von diesem Thema hat weiß, das die Kisten nun steigen da Extrakte teurer sind und die Wirkung nicht besser ist.
Die Blüten sind die Ursprungsform in dieser sind die wichtigsten Terpene enthalten.
Der Hersteller des neuen Fertigarzneimittel hatte ja viel gespendet vor der Wahl, mit dem Wunsch das die Blüten aus dem Leistungskatalog gestrichen werden.
Seltsam das genau das eintrifft und wir Patienten im Stich gelassen werden.
Das neue Gesetz verstößt zugleich gegen das Grundgesetz.
Denn jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das ist durch das neue Gesetz nicht mehr gegeben.
Daher müssen wir kranken Patienten nun massenhaft klagen weil die Politiker wieder einmal versagt haben.
Mit freundlichen Grüßen Michael M.
Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 10.08.2026 und dafür, dass Sie Ihre Kritik über die Streichung der GKV-Erstattung von medizinal Cannabisblüten durch das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-BStabG) geschildert haben. Ich kann Ihre Sorge über die Auswirkungen dieser Entscheidung gut nachvollziehen. Gerade für Patientinnen und Patienten, die seit längerer Zeit erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt werden, ist diese Veränderung ein erheblicher Einschnitt.
Das GKV-BStabG wurde notwendig, weil die gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren mit stark steigenden Ausgaben konfrontiert sind. Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit. Diese hohen Ausgaben gehen jedoch nicht überall mit einer entsprechend besseren Versorgung einher. Gleichzeitig haben Versicherte und Arbeitgeber die wachsenden Kosten in den vergangenen Jahren bereits durch stark gestiegene Zusatzbeiträge getragen. Ohne Gegenmaßnahmen drohte das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anzusteigen. Die Bundesregierung hatte deshalb die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Vorschläge für eine Stabilisierung der GKV-Finanzen vorzulegen (vgl. im Detail: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzkommission-gesundheit)
Das GKV-BStabG greift zahlreiche Empfehlungen dieser Kommission auf. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion war dabei entscheidend, die notwendigen Einsparungen nicht einseitig den Versicherten aufzubürden. Krankenkassen, Pharmaindustrie, Krankenhäuser, weitere Leistungserbringer und auch die Versicherten mussten Teil eines Gesamtpakets sein. Eine Empfehlung der Finanzkommission war, Cannabisblüten künftig von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung auszuschließen und stattdessen insbesondere standardisierte Cannabisextrakte weiterhin zu erstatten. Damit verband die Kommission zugleich Einsparungen von mindestens 130 Millionen Euro jährlich. (vgl. im Detail: Reformempfehlung Nr. 42, S. 295f.).
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion war die vollständige Streichung der Erstattungsfähigkeit von Cannabisblüten allerdings nicht die einzige denkbare Lösung. Deshalb haben wir im Gesetzgebungsverfahren verschiedene Alternativvorschläge eingebracht, mit denen sowohl ein Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen geleistet als auch die Versorgung der betroffenen Patientinnen und Patienten besser berücksichtigt werden sollte.
Unter anderem haben wir vorgeschlagen, die Vergütung beziehungsweise den von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmenden Preis für Cannabisblüten deutlich abzusenken, anstatt ihre Erstattungsfähigkeit vollständig zu streichen. Damit hätten aus unserer Sicht ebenfalls Einsparungen erzielt werden können, ohne Patientinnen und Patienten, die erfolgreich auf Cannabisblüten eingestellt sind, vollständig aus der GKV-Erstattung herauszunehmen. Für diesen Vorschlag konnten wir mit unserem Koalitionspartner jedoch keine Einigung erzielen. Am Ende war die Streichung deshalb Teil eines größeren politischen Kompromisses. Ein solcher Kompromiss bedeutet, dass alle Seiten Abstriche machen müssen. Dazu gehörte für uns auch diese Regelung. Ich möchte nicht verschweigen, dass wir gerade diesen Punkt bedauern.
Wichtig ist, dass andere cannabishaltige Arzneimittel sowie Therapiealternativen weiterhin zulasten der GKV verordnungsfähig bleiben, und allein Cannabisblüten in unverändertem Zustand sowie entsprechende Zubereitungen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Besonders beschäftigt uns dabei die Situation von Patientinnen und Patienten, die bereits seit längerer Zeit erfolgreich auf Cannabisblüten eingestellt sind.
Der für Medizinal-Cannabis zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves hat sich deshalb gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausdrücklich dafür eingesetzt, zumindest für bereits laufende und erfolgreiche Therapien einen Bestandsschutz zu ermöglichen. Das BMG hat uns daraufhin mitgeteilt, dass der Leistungsausschluss auch für bereits begonnene Therapien gälte und einen Bestandsschutz nicht vorgesehen sei. Dies bedauern wir ausdrücklich.
Für uns ist die politische Arbeit an dieser Stelle deshalb nicht beendet. Wir werden uns sehr genau anschauen, welche konkreten Auswirkungen die Neuregelung auf Patientinnen und Patienten hat, die bislang erfolgreich mit Cannabisblüten behandelt wurden. Entscheidend ist für uns dabei, was tatsächlich in der Versorgung passiert. Sollte sich zeigen, dass Patientinnen und Patienten ihre bisher erfolgreiche Therapie nicht angemessen fortsetzen können oder es zu erheblichen Verschlechterungen kommt, werden wir dies erneut politisch thematisieren. Ebenso werden wir überprüfen, ob die mit der Streichung verbundenen Einsparungen tatsächlich erreicht werden. Die erwartete finanzielle Entlastung war schließlich ein wesentliches Argument für diese Regelung. Sollten die Einsparziele verfehlt werden oder durch notwendige Therapieumstellungen an anderer Stelle zusätzliche Kosten entstehen, gehört auch die Regelung selbst erneut auf den Prüfstand.
Unabhängig von der Frage der Kostenübernahme bleibt medizinisches Cannabis in der Versorgung verfügbar. Cannabisblüten können weiterhin ärztlich auf Privatrezept verordnet und legal über Apotheken bezogen werden. Die Cannabisreform der letzten Wahlperiode bleibt für die SPD-Bundestagsfraktion daher ein wichtiger gesundheitspolitischer Fortschritt. Sie hat den Zugang zu medizinischem Cannabis durch die Herausnahme aus dem Betäubungsmittelrecht erheblich vereinfacht. Diesen Fortschritt wollen wir erhalten.
Deshalb sehen wir Bestrebungen kritisch, den Zugang zu medizinischen Cannabisblüten auf Privatrezept erneut unnötig einzuschränken. Gegenüber unserem Koalitionspartner haben wir deutlich gemacht, dass wir den vom BMG vorgelegten Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes in seiner bisherigen Form nicht unterstützen.
Mir ist bewusst, dass all diese Hintergründe für jemanden, der persönlich von der Neuregelung betroffen ist, den Wegfall der Kostenübernahme nicht weniger belastend machen. Ich halte es aber für wichtig, Ihnen transparent darzustellen, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist, wofür wir uns im Verfahren eingesetzt haben und an welchen Punkten wir weiterarbeiten werden.
Vielen Dank nochmals für Ihr Engagement und Ihre offenen Worte.
Mit freundlichen Grüßen
Rita Schwarzelühr-Sutter

