Ein Austritt aus der EU ist gemäß Artikel 50 des EU-Vertrages nur freiwillig möglich.
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Man sollte die Auswirkungen aber nicht überbewerten. Schließlich gilt das Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass jeder, der in die Rentenversicherung einzahlt, natürlich auch das Recht auf Leistungen erhält - unabhängig davon, ob dies zusätzlich bspw. Bundestagsabgeordnete tun oder nicht.
Der vorliegende Entwurf der Linken war jedoch rechtlich und praktisch nicht ausreichend.
Der Ausschuss wird nach Prüfungen eine Entscheidung vorbereiten.
Ich halte es daher für wichtig, dass wir die bestehenden demokratischen Prüfmechanismen arbeiten lassen und zwar ruhig, sachlich und ohne Misstrauen zu schüren. Wenn berechtigte Zweifel bestehen, sollen sie geprüft werden. Aber es ist gefährlich, politische Stimmung mit unbelegten Vorwürfen gegen den Wahlprozess zu machen. Das schadet letztlich allen.
Ich lehne die nicht gegenfinanzierte Abschaffung der Kostendämpfungspauschale ab.
Ich bin für die Einführung einer Pauschalen Beihilfe für Landesbeamt*innen