Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Antwort an Herrn H.. Ich bitte die Verspätung zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Antwort an Herrn H.. Ich bitte die Verspätung zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Nezahat Baradari
(...) 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Diese Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu. (...)
(...) Viele Flüchtlinge erhalten jedoch auch nach der Anerkennung ihres Asylstatus Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Würde ich nun gefragt, wie das sein kann, dann würde ich antworten, dass die AfD sich entschieden für Sach- statt Geldleistungen einsetzt, da wir diese Zustände für ebenso unhaltbar halten, wie Sie. (...)
(...) es gibt leider viele Falschinformationen zu diesem Thema, die oftmals von Rechten und Neonazis zur gezielte Stimmungsmache gegen Flüchtende verbreitet werden. Tatsächlich ist es so, dass Asylsuchende und Geduldete in Deutschland gesetzlich sogar rund 10 Prozent weniger Leistungen als Hartz IV-Beziehende erhalten. Dabei sind Leistungen zur Existenzsicherung keine Beitragsleistungen (wie Rente usw.) - d.h. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Garantie der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip aber für alle in Deutschland lebenden Menschen einen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ab. Eine pauschale Differenzierung der Leistungshöhe nach dem Aufenthaltsstatus ist unzulässig. Ebenso wenig ist entscheidend, ob man etwas in die Sozialkassen eingezahlt hat. (...)
(...) das Jobcenter die angemessenen Wohnkosten übernimmt. Da sich die genannte Summe aus Einzelbeträgen des Existenzminimums für jedes Familienmitglied zusammensetzt, ist auch die Frage nach dem „nachvollziehbaren ‚Normalmaß‘“ beantwortet. Denn eine auf ein wie auch immer zustande kommendes „Normalmaß“ reduzierte Summe würde bedeuten, dass man einzelnen Mitgliedern der Familie das Existenzminimum kürzt. (...)