(...) Artikel 13 würde in der jetzt vorliegenden Version Online-Plattformen zwingen, bei ihnen hochgeladene Inhalte automatisiert auf Urheberrechtsverletzungen zu scannen. Uploadfilter sind allerdings völlig ungeeignet, urheberrechtlich erlaubte von unerlaubten Nutzungen zu unterscheiden. Kein Computerprogramm kann den Kontext eines Werkes so einordnen, dass es etwa eine Parodie oder ein urheberrechtlich zulässiges Zitat erkennen kann. (...)
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(...) Sie haben Recht: Die Folgen einer voll ausgebauten 5G-Infrastruktur auf Mensch und Natur sind noch nicht vollumfänglich untersucht. (...) Stand heute gibt es keine Hinweise auf eine mögliche schädigende Wirkung, die gegen einen 5G-Ausbau sprechen. (...)
(...) Gerne möchte ich zusätzlich darauf hinweisen, dass eine technische Überprüfung durch sogenannte Uploadfilter auch nur in dem vom Richtlinientext vorgegebenen rechtlichen Rahmen möglich wäre. Die Richtlinie legt explizit fest, dass das Publizieren von Inhalten, die die Urheberrechte nicht verletzen, nicht verhindert werden darf, und dass bei Beschwerden durch Nutzer im Falle einer Nichtveröffentlichung eine erneute, nicht-maschinelle, manuelle Prüfung des Inhalts vorzunehmen ist. (...)
(...) Es geht nicht um Zensur oder dem Abschaffen von YouTube. Ziel ist es, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein soll, die Prinzipien des Rechtsstaats auch im Netz gelten müssen und Eigentumsrechte, etwa von Künstlern und Kreativen gewahrt bleiben müssen. Darüber sind wir uns wohl alle einig. (...)
(...) Eine Möglichkeit könnte sein, sich an das Sozialreferat Ihrer Studierendenvertretung zu wenden. Diese haben die Möglichkeit, Studierenden in solchen Notsituationen auszuhelfen. (...)
(...) Hier sei gesagt, dass das BAföG allerdings kein gewöhnlicher Studienkredit ist. Die BAföG-Leistungen sind Sozialleistungen. Die Leistungen aus dem BAföG dienen der staatlichen Sicherstellung der Chancengleichheit im Bildungswesen. (...)