(...) vielen Dank für Ihr Schreiben. Sie sprechen ein Problem an, mit dem Sie angesichts der zunehmenden Anzahl von Radfahrer*innen in Bremen nicht alleine sind. Gemäß Paragraph 6 der Garagenverordnung war (!) der Einstellplatz bisher ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten. (...)
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(...) Wie Sie der aktuell geltenden Bremischen Garagenverordnung aber entnehmen können, gibt es dort kein Verbot der Fahrradeinstellung. (...)
(...) Es gibt keinen guten Grund, warum nur der Pkw und nicht auch das Fahrrad in einer Wohnanlagen-Garage sicher im Trockenen stehen darf. Für öffentliche Garagen gilt das umso mehr in einer Stadt, die sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben hat. Sie können sich sicher sein, dass wir Ihr Anliegen weiterverfolgen werden. (...)
(...) Denn klar ist: Nichtklimaschutz kostet mehr als Klimaschutz. Nehmen Sie die Dürreschäden 2018 von zwei Milliarden Euro, Hochwasserschäden, die anvisierten Zahlungen von 100 Millionen Euro, die Deutschland fürs Verfehlen der Klimaziele wohl berappen muss. (...)
(...) Hier heißt es: "Gleichzeitig ist beim Ausbau der Versorgung im Sinne des Vorsorgeprinzips ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bei elektromagnetischen Feldern zu gewährleisten, da aufgrund der zunehmenden umfangreichen und langfristigen Nutzung kabelloser Systeme niemand dem Einfluss entgehen kann und es ernstzunehmende Hinweise auf schädliche Einflüsse gibt. [...] Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass bei einem „umsichtigen“ Aufbau der nötigen Infrastruktur auch durch 5G keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind. (...)
(...) Die OSZE berichtet fast täglich und detailliert über Verstöße gegen den Waffenstillstand, der in den Minsker Vereinbarungen verhandelt wurde. Nach dem Mandat der OSZE, deren Mitglied auch Russland ist, dient die OSZE ausschließlich der Beobachtung und darf keinerlei politische oder militärische Schuldzuweisung vornehmen. (...)