Ich habe dem Sondervermögen zugestimmt, weil unser Land dringend handlungsfähig bleiben muss.
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In den vergangenen Wochen habe ich zahlreiche Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis geführt. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere Investitionen in unsere Infrastruktur von einer breiten Mehrheit befürwortet werden. Auch aus diesem Grund habe ich der Grundgesetzänderung zugestimmt.
Ich stehe hinter den beschlossenen Grundgesetzänderungen
Angesichts der akuten Bedrohungslage, der längerfristigen Risiken und der Haushaltslage sind die Reform der Schuldenbremse und das Sondervermögen richtig und wichtig und auch in der Höhe gerechtfertigt Bereits die Haushaltsverhandlungen in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass der finanzielle Spielraum kleiner geworden ist.
Grundsätzlich können alle Abgeordneten, unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit, für dieses Amt kandidieren. Bei der Wahl wird aber sicherlich von allen Abgeordneten mitberücksichtigt, ob die Person im Sinne des § 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Lage ist, die Verhandlungen gerecht und unparteiisch zu leiten und die Ordnung im Hause zu wahren.
Grundsätzlich wäre das denkbar, wenn es dafür eine politische Mehrheit geben würde. Diese sehe ich im Moment aber nicht. Zwar wäre eine Absenkung oder Deckelung des Arbeitgeberanteils mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit zu begrüßen. Es wäre umgekehrt aber unverantwortlich, die Lasten des demografischen Wandels einseitig auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer abzuwälzen.