Antwort 26.11.2020 von Thilo Kleibauer CDU
(...) Ich finde die nachträgliche deutliche Aufstockung der Bürofläche auch sehr irritierend. Ob dies neue vergaberechtliche Fragen auslöst, kann ich nicht beurteilen. (...)
(...) Ich finde die nachträgliche deutliche Aufstockung der Bürofläche auch sehr irritierend. Ob dies neue vergaberechtliche Fragen auslöst, kann ich nicht beurteilen. (...)
(...) Bei dem Kaufpreis handelt es sich um einen Festpreis, unabhängig von Art und Maß der baulichen Nutzung. (...)
(...) Es ist richtig, dass die BGF mit dem Nachtrag zum Kaufvertrag aufgestockt wurde (...)
(...) Bisher ist dieser nicht im Haushaltsausschuss angesprochen worden, aber das wird meine Fraktion jetzt auf Grund Ihrer Anfrage nachholen. (...)
(...) Es ist richtig, dass die Brutto-Grundfläche (BGF) des geplanten Elbtowers im Zuge des Nachtrags zum Kaufvertrag aufgestockt wurde. (...)
(...) Ich werde dieser Frage nachgehen und sie entsprechend informieren. (...)