Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht vor, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Beamtinnen und Beamte sind davon nicht betroffen (es sei denn, sie entscheiden sich nach ihrem 67. Lebensjahr dafür, im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen).
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Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Die Union sieht das Thema skeptisch, da es kein tragbares Finanzierungsmodell darstellt und auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.
Die Pension war ursprünglich als eine Art Ausgleich für das Beamtendasein gedacht, da Beamte in der Regel weniger verdienen als Beschäftigte in der Privatwirtschaft und unparteiisch für den Staat. Allerdings rechtfertigt das nicht den großen Unterschied zwischen Rente und Pension.
Die geburtenstarken Jahrgänge treten in den kommenden Jahren sukzessive in den Ruhestand ein, während weniger junge Menschen nachrücken. Dies führt in vielen Branchen zu einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Aktivrente könnte helfen, personelle Engpässe in vielen Bereichen zu entschärfen und Erfahrungswissen länger in den Betrieben zu halten.
Mit der Aktivrente wollen wir einen positiven Anreiz für Menschen setzen, die bisher nicht länger arbeiten
Wir setzen uns als SPD für eine echte Rentenreform ein, im Zuge derer auch Beamt:innen und Selbstständige in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen.