Das Bundesverfassungsgericht hat zuvor zwei Organklagen des BSW als unzulässig verworfen und bestätigt, dass die Prüfung von Auszählungsfragen Sache des Bundestages ist.
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Antwort 07.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Antwort 25.11.2025 von Beatrix von Storch AfD
Dem Verdacht, dass Stimmen nicht gezählt wurden, muss grundsätzlich nachgegangen werden.
Antwort 11.10.2025 von Martina Machulla CDU
Prüfung von Wahlunregelmäßigkeiten ist Aufgabe der zuständigen Gremien – nicht der Politik. Vertrauen in Demokratie entsteht durch Rechtsstaatlichkeit.
Antwort 30.01.2026 von Maren Kaminski Die Linke
Es gibt weder belastbare Hinweise noch weitere Grundlagen, die eine Infragestellung der Stimmenauszählung rechtfertigen würden
Antwort 17.06.2026 von Swantje Michaelsen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pauschale Zweifel ohne belastbare Belege können das Vertrauen in demokratische Institutionen beschädigen. Deshalb halte ich es für wichtig, Kritik und Fragen ernst zu nehmen, sie aber stets auf Grundlage von Fakten und rechtsstaatlichen Verfahren zu prüfen.
Antwort 05.11.2025 von Philipp Rottwilm SPD
Ich kann nicht erkennen, dass demokratische Prozesse dabei be- oder gar verhindert werden.