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Stefan Seidler
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Frage von Max M. •

Wie stehen sie zu den Vorstoss, auf EU-Ebene eine Chatkontrolle einzuführen

Moin, sehr geehrter Herr Seidler,

auf europäischer Ebene gibt es derzeit den Vorstoss zur Einführung einer KI-gestützten Chatkontrolle, welche pädokriminelle Inhalte und potentiell weitere, rechtswidrige Inhalte filtern soll und an Ermittlungsbehörden weitergeben soll. Die Kritik von Forschern liegt darin, dass diese Chatkontrolle im Prinzip Artikel 10 der Bundesverfassung aushebeln würde und praktisch schlecht umsetzbar ist, da diese von Kriminellen ohnehin leicht umgangen werden kann.

Insofern möchte ich Sie fragen, was Ihre Position zu diesem Vorstoss ist, insbesondere hinsichtlich potentiell negativer Auswirkungen.

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von SSW

Moin, sehr geehrter Herr M.

vielen Dank für Ihre Frage. Für mich ist klar: Eine anlasslose Chatkontrolle darf in einem Rechtsstaat nicht umgesetzt werden. Daher begrüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission nicht unterstützt.

Gleichzeitig steht für mich außer Frage, dass wir wirksame, zugleich aber auch maßvolle Maßnahmen benötigen, um die Prävention und die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder effektiv voranzubringen. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverfolgung geschaffen werden, ohne die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger unnötig einzuschränken.

Statt auf vermeintlich einfache Lösungen zu setzen, die Grundrechte beschneiden und Sicherheitsbehörden immer weitreichendere Befugnisse einräumen, setzen wir vom SSW auf eine bessere personelle Ausstattung der Polizei, moderne technische Ausrüstung sowie gute Ausbildung und verlässliche Finanzierung. Gleichzeitig sollten wir mehr von Anbietern von Online-Kommunikation und öffentlichen Plattformen abverlangen, damit diese von vornherein mehr dazu beitragen, das Internet zu einem sichereren Raum zu gestalten. Vorschläge für solche Lösungen liegen längst auf dem Tisch. Nur durch ein effektives Zusammenspiel solcher Maßnahmen können wir Straftaten effektiv vorbeugen und bekämpfen, ohne die Prinzipien unseres Rechtsstaats aufs Spiel zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Seidler

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