Antwort 19.11.2021 von Martin Sträßer CDU
ich habe mir immer wieder viel Mühe gegeben, ihre zahllosen Fragen sachlich und faktenbasiert (...) zu beantworten.
ich habe mir immer wieder viel Mühe gegeben, ihre zahllosen Fragen sachlich und faktenbasiert (...) zu beantworten.
ich habe mir immer wieder viel Mühe gegeben, ihre zahllosen Fragen sachlich und faktenbasiert (...) zu beantworten.
ich habe mir immer wieder viel Mühe gegeben, ihre zahllosen Fragen sachlich und faktenbasiert (...) zu beantworten.
die Bürgerinnen und Bürger hatten bei der Bundestagswahl die Wahl, und diese Wahl wurde getroffen.
Ja.
Das Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen – das sich aus der Menschenwürde ergibt – gilt beim Abwehrrecht auf Leben also umfassender als bei der Schutzpflicht für das Leben.