Antwort 15.06.2023 von Johann Saathoff SPD
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Mindestabstandsgebot für die Besoldungsberechtigten des Bundes werden wie folgt berücksichtigt:
Für mich bedeutet die Erinnerung an den Volksaufstand von 1953 auch immer eine Mahnung: Demokratiefeinden - auch heute noch - wirksam entgegen zu treten.