Antwort 19.10.2023 von Rolf Mützenich SPD
Der Deutsche Bundestag ist nicht verpflichtet, verfassungswidrigen Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen und somit zu beschließen.
Der Deutsche Bundestag ist nicht verpflichtet, verfassungswidrigen Gesetzentwürfen und Anträgen zuzustimmen und somit zu beschließen.
Auch wenn die Bundeszentrale für politische Bildung Kürzungen hinnehmen musste, liegt der Etat jetzt mit 76 Millionen Euro bereits zwei Millionen Euro über dem Finanzplan. Das werte ich angesichts der massiven Kürzungen als kleinen Erfolg.