Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.
Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.
Die Bundesregierung und die EU haben verschiedene Maßnahmen gegen Fake News ergriffen, wegen der aktuellen Relevanz müssen wir weitere Maßnahmen evaluieren.
Desinformation und Fake News sind ein omnipräsentes Phänomen, auch einige Mandatsträger scheinen davor nicht gefeit. Doch auch für ihre Posts gilt das NetzDG.