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Da Sie mich in meiner Funktion als Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg kontaktieren, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Nachricht direkt an das Ministerium zu wenden unter der E-Mail-Adresse:
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das
schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Die sogenannten Ausgabereste, von denen Sie schreiben, sind keine Mittel, die frei zur Verfügung stehen, sondern in aller Regel bereits zweckgebunden und somit für wichtige Projekte vorbehalten - auch im Bereich Soziales und Innovation.
Allerdings stehen diese Mittel nicht beliebig zur Verfügung, sondern werden zur Deckung der ansteigenden Ausgaben, z.B. der sinkenden Steuereinnahmen und den Preissteigerungen benötigt.