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Eine rechtliche Gleichstellung von Schulmedizin und alternativen Behandlungsansätzen ist unter anderem aufgrund von nicht ausreichend belegter Wirksamkeit und daher einer Unverhältnismäßigkeit des Kostenaufwandes zum Behandlungserfolg nicht tragbar.
Diese Entscheidung trifft aus guten Gründen allerdings nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Es erfordert eine gründliche Analyse und Bewertung, um sicherzustellen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Patienten angemessen berücksichtigt werden und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund halte ich die Frage um die Finanzierung von Naturmedizin und homöopathischer Arzneimittel nicht für ein zentrales Problem der Gesundheitsversorgung – die so hitzig geführte Debatte erweckt leider zuweilen den gegenteiligen Eindruck.