Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Gabriele Fechtner MLPD
Antwort 03.06.2024 von Barbara Schwarz Tierschutzpartei
Jedem empfindungsfähigen Lebewesen ist das Recht auf sein Leben zuzugestehen, mit allen Konsequenzen und Sorgfalts-Pflichten für den Menschen.
Antwort ausstehend von Sevim Dağdelen BSW
Antwort 03.06.2024 von Karin Heepen Bündnis C
Leider lehnen die meisten christlichen Fernseh- und Radiosender ebenso wie idea und die Tagespost politische Werbung ab.
Antwort 05.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.