Frage von Franz W. • 18.03.2023

Antwort von Stephan Thomae FDP • 27.03.2023
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben
meinen Lebenslauf finden Sie wie viele andere Informationen über meine Arbeit im Internet.
Der SSW lehnt die Erhöhung der Minijobgrenze ab, nicht die Mindestlohnerhöhung. Hierbei handelt es sich um eine verkürzte Anzeige auf der Bundestagswebsite.
vielen Dank für Ihre Nachricht zur Wahlrechtsreform. Zunächst muss ich Ihnen selbstverständlich zustimmen: Mir war das Thema der Wahlrechtsreform in den vergangenen Wochen sehr wichtig
Die Verkleinerung des Bundestages ist lange überfällig gewesen.