Antwort 25.11.2024 von Andreas Winhart AfD
Ein derartiger Antrag oder Gesetzentwurf ist mir aus meiner Arbeit im Bayerischen Landtag nicht bekannt
Ein derartiger Antrag oder Gesetzentwurf ist mir aus meiner Arbeit im Bayerischen Landtag nicht bekannt
Ich halte die bestehenden Jugendschutzgesetze für ausreichend und würde sie weder lockern noch verschärfen.
Die Beteiligung an einem Gruppenantrag zur Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD lehne ich ab. Nach intensiver Abwägung der rechtlichen und politischen Argumente sehe ich keine ausreichende Grundlage für ein erfolgreiches Verbotsverfahren.