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Die Niederlande haben die Europäische Kommission sowie die übrigen Mitgliedstaaten über die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung informiert und die Genehmigungsunterlagen übermittelt. Diese Unterlagen werden derzeit gemeinsam mit dem Kraftfahrt‑Bundesamt (KBA) mit Blick auf Verkehrssicherheitsaspekte ausgewertet.
Daher werden auch keine entsprechenden Übergangsregelungen gebraucht.
Die vorgeschlagenen Kürzungen durch die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre – das Alter, bis zu dem der Staat Unterhaltsvorschuss für Jugendliche leistet – würden vor allem zulasten von Jugendlichen gehen. Das lehnen wir ab.
Es geht darum, rechtliche Kriterien zu schaffen, um die berechtigte Kontrolle von missbräuchlicher, massenhafter oder rein kommerzieller Ausforschung zu trennen