Wie stehen Sie zu den geplanten Änderungen beim Informationsfreiheitgesetz?
Sehr geehrter Herr Krings,
die geplanten Gesetzesentwürfe sind in aller Munde. Auf eine ausführlichere Erläuterung kann ich daher denke ich verzichten. Mich interessiert wie sie dazu stehen und ich würde mich freuen wenn dazu kein Verweis auf parteipolitisches Verständnis angeführt wird.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne erläutere ich Ihnen meinen Standpunkt in der aktuellen Diskussion um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Die Transparenz staatlichen Handelns ist mir ein wichtiges Anliegen. Das IFG ist und bleibt ein wichtiges Instrument für die Bürgerinnen und Bürger, um Nachvollziehbarkeit und Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken. Es ist keineswegs das Ziel der aktuellen Überlegungen, dieses grundlegende Prinzip der demokratischen Kontrolle aufzugeben.
Lassen Sie mich die Hintergründe der aktuellen Debatte erläutern: Wir beobachten seit einiger Zeit, dass das IFG zunehmend zweckentfremdet wird. Insbesondere kommerzielle Akteure, aber auch automatisierte Massenanfragen über bestimmte Online-Portale, binden in unseren Ministerien und nachgeordneten Behörden enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Wenn Fachreferate einen Großteil ihrer Arbeitszeit auf die Beantwortung teils ausufernder Dokumentenabfragen verwenden müssen, leidet darunter die eigentliche Handlungsfähigkeit und Effizienz unseres Staates. Es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, hier eine ausgewogene Balance zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und einer funktionsfähigen Verwaltung zu finden. Es gilt hier auch das allgemeine Prinzip des Abgabenrechts durchzusetzen wonach kostendeckende Gebühren für staatliche Leistungen zu erbringen sind.
Um diese strukturelle und wirtschaftliche Überlastung der Behörden zu stoppen, zielen unsere Überlegungen darauf ab, die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese Informationen nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir derzeit auch, ob wir den Kreis der betreffenden anspruchsberechtigten Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.
Es geht darum, rechtliche Kriterien zu schaffen, um die berechtigte Kontrolle von missbräuchlicher, massenhafter oder rein kommerzieller Ausforschung zu trennen. Wenn der Aufwand für bestimmte Anfragen zehntausende Euro an Steuergeldern für Personal- und Prüfkosten verschlingt, muss im Sinne der Allgemeinheit die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und der genauen Berechtigung gestellt werden dürfen.
Wir stehen aktuell am Anfang eines parlamentarischen Prozesses. Ich versichere Ihnen, dass ich die verschiedenen Positionen bei diesem sensiblen Thema sehr genau abwäge. Eine bürgernahe Verwaltung braucht Transparenz, aber eben auch klare Spielregeln, um arbeitsfähig zu bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings

