Als besorgte Grossmutter eines 16jährigen Enkels frage ich konkret, ob der Unterhaltsvorschuss für 16-17jährige abgeschafft werden soll. Soll meinem Enkel deshalb nicht mehr Abitur machen können?
Sehr geehrte Frau Bas,
da der Vater meines 16jährigen Enkels derzeit wegen Arbeitslosigkeit keinen Unterhalt leisten kann, ist mein Enkel auf den Unterhaltsvorschuss dringend angewiesen. Derzeit geistert durch div. Medien, dass die Koalition plane, die Bezugsdauer auf das Alter von 16 Jahren zu begrenzen .
Für mich, selbst eine alleinerziehende Mutter in den 1970er Jahren, die noch keinen Unterhaltsvorschuss erhalten konnte, wäre das ein doppelter Schlag ins Gesicht und mein Enkel könnte nicht sein Abitur machen. Das kann und darf nicht der Willi der SPD sein!
Ich appelliere an Sie als Frau und Vorsitzende einer Partei, die einst für Gerechtigkeit und Chancengleichheit eingetreten ist, meinem Enkel und all den Kindern Alleinerziehender nicht die Grundlage für Ihre adäquate Bildungschance zu rauben!
Freundliche Grüße aus Lahnstein
A. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die aktuell diskutierte Reform des Unterhaltsvorschusses setzt aus Sicht der SPD noch nicht den richtigen Fokus. Die vorgeschlagenen Kürzungen durch die Absenkung der Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre – das Alter, bis zu dem der Staat Unterhaltsvorschuss für Jugendliche leistet – würden vor allem zulasten von Jugendlichen gehen. Das lehnen wir ab. Eine Reform muss die in die Pflicht nehmen, die ihrer Verantwortung nicht gerecht werden: zahlungssäumige Elternteile.
Wir wollen den Druck auf Unterhaltssäumige erhöhen, staatliche Kapazitäten für den Rückgriff ausbauen und Verfahren deutlich effizienter machen. Dafür liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch. So müssen die Pfändungsfreigrenzen wirksamer ausgestaltet werden, damit weniger Unterhaltspflichtige zu schnell als zahlungsunfähig gelten – selbstverständlich unter Wahrung des Existenzminimums. Auch die Verjährungsfrist für Rückforderungen muss deutlich verlängert werden. Drei Jahre sind angesichts der Realität vieler Verfahren zu kurz. Es kann nicht sein, dass sich Unterhaltsschulden durch Zeitablauf erledigen, während die betroffenen Familien jahrelang auf Unterstützung angewiesen sind.
Klar ist auch: Luxus darf nicht vor Verantwortung gehen. Wer trotz erheblicher Unterhaltsschulden neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien auf den eigenen Namen zulässt, muss mit wirksamen Einschränkungen rechnen. Unterhaltsschuldner müssen auch strafrechtlich wirksamer und effektiver zur Verantwortung gezogen werden können. Der Rückgriff muss in den Ländern zentralisiert und professionalisiert werden. Wir brauchen eine auf Rückgriff spezialisierte Einrichtung, in der die Verfahren gebündelt werden. Ein standardisierter digitaler Datenaustausch muss selbstverständlich sein.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

