Antwort 17.07.2026 von Thorsten Frei CDU
In meinen Augen ist es richtig, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen für die Bürger und in Abstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.