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Mir ist es wichtig, dass neben den berechtigten Belangen des Staates ebenso dem Transparenzgebot und dem Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Informationszugang ausreichend Rechnung getragen wird.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist ein Spargesetz und kann nur eine Übergangslösung sein. Dabei war es uns in der SPD-Bundestagsfraktion wichtig, Sparmaßnahmen nicht einseitig zulasten von Patientinnen und Patienten oder einzelnen Berufsgruppen zu gestalten. Alle Akteure im Gesundheitswesen, von Krankenkassen bis Leistungserbringern, müssen ihren angemessenen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV leisten.
Da die Krankenkassenbeiträge wegen zu erwartbaren Lücken in zweistelliger Milliardenhöhe in den nächsten Jahren nochmals deutlich zu Lasten aller Einzahler gestiegen wären und damit auch die Lasten der Arbeitgeber bei zunehmend schwieriger werdenden Wettbewerbsbedingungen mussten wir handeln und eine Reform beschließen, die alle Beteiligte in die Verantwortung nimmt.