Frage von Maike H. • 06.05.2025

Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet eigenständig und hat den gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen.
Ob und wann die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorliegen, ist eine komplexe juristische Frage, die sorgfältig geprüft werden muss. Dabei ist insbesondere die Entscheidungskompetenz beim Bundesverfassungsgericht angesiedelt.