Antwort 20.07.2026 von Carolin Kirsch SPD
Eine Modernisierung des IFG darf nicht zu Lasten bewährter Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Presse und Zivilgesellschaft gehen.
Eine Modernisierung des IFG darf nicht zu Lasten bewährter Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Presse und Zivilgesellschaft gehen.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt insbesondere in der besseren Standardisierbarkeit dieser Darreichungsformen.
Die AfD hat ein klares Programm zur Familienförderung.