Frage von Christian N. • 16.01.2025

Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU
Leider konnte die Novellierung des Gesetzes aufgrund fehlender Mehrheiten im Bundestag nicht mehr abgeschlossen werden, insbesondere nach dem Bruch der Ampelkoalition.
Klar ist, dass wir diesen Dienst möglichst attraktiv ausgestalten müssen.
Wenn die Abgeordneten des nächsten Deutschen Bundestags ein Thema aus der aktuellen Legislaturperiode voranbringen möchten, beispielsweise das Demokratiefördergesetz oder die von Ihnen zitierten Beispiele, dann muss das Thema also erneut in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.