
Antwort ausstehend von Johannes Winkel CDU

Die Pflicht zur Erfassung besteht bereits kraft Gesetzes, die konkrete organisatorische Umsetzung liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Hochschule, solange keine landesweiten oder neuen bundesweiten Vorgaben existieren
Ich bin aktuell gegen einen Verbotsantrag; die Risiken sind zu groß.
Um Vertrauen zurückzugewinnen und extremistischen Kräften den Boden zu entziehen, müssen wir vor allem durch gutes Regieren, klare Haltung und verlässliche politische Alternativen überzeugen.
Aus unserer Sicht darf ein Parteiverbotsverfahren nicht politisch motiviert oder vorschnell eingeleitet werden.
Ob ein Verbot geboten ist, müssen immer zunächst Sicherheitsbehörden beurteilen.