ich werbe seit jeher dafür die Teilnahme am öffentlichen Leben, was den Zugang zu Kultur einschließt, für Geimpfte und Getestete (2Gplus) , zu ermöglichen.
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Nach § 4 Abs. 7 Nr. 4 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) stehen geimpfte Personen im Sinne von § 2 Nr. 2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV), die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, ab Erhalt der Impfung getesteten Personen gleich.
Ein Spaziergang an der frischen Luft ist gesund und nicht verboten. Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf sogenannte "Montagsspaziergänge".
Ich persönlich bin auch dafür, sehr wohlhabende Menschen und große Konzerne stärker an der Finanzierung der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben in die Pflicht zu nehmen
Erste Studiendaten zeigen jedoch, dass ein guter Schutz gegenüber der Omikron-Variante durch eine Auffrischimpfung erzielt werden kann.