Antwort 03.02.2022 von Franziska Giffey SPD
Der Koalitionsvertrag für Berlin gibt den Rahmen des Umgangs mit dem Volksbegehren eindeutig vor.
Der Koalitionsvertrag für Berlin gibt den Rahmen des Umgangs mit dem Volksbegehren eindeutig vor.
Ich gehe davon aus, dass die zuständigen Bewilligungsstellen alles dafür tun, die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Sehr seltene Impfkomplikationen, die über einen langen Zeitraum, gegebenenfalls Jahre, anhalten, sind die absolute Ausnahme.