Dies führte eben dazu, dass der Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt wurde, nachdem klar wurde, dass der bestehende Schutz nach drei Monaten keinen ausreichenden Schutz mehr bietet.
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Fragen Sie meine Kollegin Jutta Paulus. Ich bin zu Ihrem Thema nicht kompetent. Sie würden ja auch nicht einen Dachdecker wegen einer Autoreparatur fragen, oder?
In der Tat kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung. Dies liegt allerdings in der Systematik der Umsatzsteuer (landläufig als Mehrwertsteuer bezeichnet). Denn die Umsatzsteuer besteuert eben nicht einen Einnahmeüberschuss oder Gewinn, sondern den Umsatz eines Unternehmens in Gänze.
da ich in dieser Thematik fachfremd bin, würde ich Sie bitten Ihre Anfrage direkt an das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ), sowie an das Das Bundesamt für Justiz (BfJ) zu senden.
Der Antritt eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Therapieplatzes innerhalb der JVA muss direkt nach Haftantritt möglich sein, was eine Ausweitung der Kapazitäten in den Bundesländern erfordert.