Antwort 26.07.2022 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Überarbeitung der Tierschutz-Schlachtverordnung ist grundsätzlich geplant.
Eine Überarbeitung der Tierschutz-Schlachtverordnung ist grundsätzlich geplant.
Natürlich bedeutet eine Impfpflicht einen weitreichenden Eingriff in Grundrechte und wird nicht unüberlegt beschlossen.
Künftig gilt dies bereits unmittelbar ab der Auffrischungsimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen und die Warnstufen ist die bisherige Rechtsgrundlage am 19. März 2022 ausgelaufen.
Allerdings sehe ich keinen Widerspruch darin, dass in Deutschland bereits Drittimpfungen durchgeführt werden, während es in anderen Ländern teilweise an Impfdosen mangelt.