
Antwort ausstehend von Dirk Hoffmeister BSW

Thüringen geht mit dem Festhalten an der BLF im Bundesvergleich tatsächlich und richtigerweise von Ihnen festgestellt einen Sonderweg.
BLF erscheint wenig sinnvoll
Ich teile Ihre große Sorge angesichts der dramatischen Lage im Gazastreifen und unterstütze die Forderungen nach einem sofortigen Waffenstillstand und ungehindertem Zugang für humanitäre Hilfe.
Eine Aufenthaltsunterbrechung zur Erfüllung der Wehrpflicht gilt nicht als Unterbrechung Ihres Aufenthalts in Deutschland.