Weitere Fragen an Annika Klose
Ich bleibe dabei, dass ich einem Antrag zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD grundsätzlich positiv gegenüberstehe.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen.
Ich verstehe Ihre Unsicherheit bezüglich der vorgeschlagenen Reformvorschläge zur Pflegeversicherung, welche zuletzt von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht wurden.
Die grundlegenden Ziele des Fonds unterstützen wir als SPD selbstverständlich weiterhin. Daher werden wir uns in den kommenden Haushalts-Beratungen dafür einsetzen, dass entweder der Fonds erhalten bleibt oder ein Nachfolge-Modell etabliert wird, welches v.a. das Ziel der erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt sichert.

