Antwort 23.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Der Fachkräftemangel ist eine große Herausforderung der aktuellen Zeit. Durch den demografischen Wandel und die zunehmende Verrentung der geburtenstarken Jahrgänge stehen wir vor großen Umbrüchen im Arbeitsmarkt.

Frau Hamburg arbeitet weiterhin an einer schnellen Umsetzung von A13 für Grund-, Haupt- und Realschullehrer*innen in Niedersachsen.