Antwort 12.12.2023 von Dirk Wiese SPD
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.
Falls keine geeigneten Lehramtsbewerber verfügbar sind, können auch qualifizierte Personen mit anderen universitären Masterabschlüssen eingestellt werden.
Ich rechne bald mit einem Kabinettsbeschluss. Aufgrund der Neuwahlen kann es aber sein, dass das Gesetz in der nächsten Wahlperiode beraten werden muss.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind allerdings hoch. Und es wäre zwingend notwendig, dass ein Verbotsverfahren auch zu einem Verbot führt, denn sonst wäre dies eine Stärkung dieser Partei.