Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Mitarbeitende der internen Meldestellen genießen zwar keine explizit im Gesetz verankerten Schutzmechanismen. Sie unterliegen jedoch dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz.
Mitarbeitende der internen Meldestellen genießen zwar keine explizit im Gesetz verankerten Schutzmechanismen. Sie unterliegen jedoch dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutz.
Sie nehmen daher ähnlich wie Betriebsräte eine wichtige Kontrollfunktion im Unternehmen ein.
Ich bin der Überzeugung, dass die anstehenden Reformen der Bundeswehr zentral sind, um die Beschaffungskapazitäten zu verbessern.
Leider liegt noch kein Gesetzesentwurf aus dem Gesundheitsministerium vor. Die SPD-Fraktion macht sich aber weiterhin für eine Umsetzung der 2. Säule stark.
Leider ist es mit dem Bruch der Koalition nicht mehr zu dieser 2. Säule gekommen