Antwort 10.07.2026 von Klaus-Peter Willsch CDU
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern
Nach der derzeit beschlossenen Rechtslage sieht das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz keinen generellen Vertrauensschutz für bereits bestehende beitragsfreie Familienversicherungen vor. Ab dem Jahr 2028 wird für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehegattinnen und Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ein Beitragszuschlag eingeführt.