Grundsätzlich gilt mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes, dass eine Eintragung im Bundeszentralregister über eine Verurteilung nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes tilgungsfähig ist, wenn die verurteilte Person wegen des unerlaubten Umgangs mit Cannabis strafgerichtlich verurteilt worden ist und das nun geltende Recht für die Handlungen keine Strafe mehr vorsieht oder nur noch eine Geldbuße besteht
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Antwort 04.11.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.11.2024 von Florian Toncar FDP
Da Bundeskanzler Scholz die Koalition ja nun beendet hat, ist leider davon auszugehen, dass diese Reform in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden kann
Antwort 28.10.2024 von Marianne Schieder SPD
Das Thema Tierschutz und Tiertransporte ist für die SPD von großer Wichtigkeit
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 22.01.2025 von Marlene Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
Antwort 16.10.2024 von Martin Gassner-Herz FDP
In der laufenden Legislaturperiode haben wir uns bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Thema Tierschutz verstärkt in den Fokus der politischen Agenda gerückt wird.