Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Zur Wahrheit gehört aber dazu, dass unsere Medienlandschaft und das Nutzungsverhalten sich gewandelt haben, daher muss sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk verändern, um auch in Zukunft diese Funktion erfüllen zu können.
Nach meinem Verständnis würde die Straßenverkehrs-Ordnung seit ihrer letzten Änderung hier eine Tempo-30-Strecke erlauben.
Alle Ämter im Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten habe ich bereits 2021 niedergelegt. Der zeitliche Aufwand beschränkt sich daher auf lediglich ca. drei Gesellschaftersitzungen im Jahr.
Ich verweise auf meine Beantwortung der Frage von Herrn Dunkel vom 19. Oktober.