Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine rechtlich sehr anspruchsvolle, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible Frage
Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine rechtlich sehr anspruchsvolle, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible Frage
Nordrhein-Westfalen und der Bund sind nicht die einzigen, die dieses Modell gewählt haben.
Unabhängiger, gemeinnütziger Journalismus ist wichtig. Trotz Regierungszuspruch verzögert die aktuelle politische Lage die Umsetzung rechtlicher Umsetzung.