
Unseres Erachtens sind vor allem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im vorliegenden Vorschlag noch nicht ausreichend geschützt.
Unseres Erachtens sind vor allem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im vorliegenden Vorschlag noch nicht ausreichend geschützt.
Unseres Erachtens sind vor allem die Grundrechte noch nicht ausreichend geschützt. Besonders die Persönlichkeitsrechte und der Schutz vor Datenmissbrauch muss besser und umfassender sein - daher haben wir Grüne/EFA am 29. Februar 2024 in der Plenarabstimmung dagegen gestimmt.
Zunächst einmal handelt es sich bei der Digital ID und dem Digital € um zwei verschiedene Gesetze, die in einer unterschiedlichen Phase sind.
Für die Einführung der europäischen digitalen Identitäten und der EUid-Brieftasche ist eine Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 notwendig. Dies wird zwischen der Europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem Europäischen Parlament verhandelt.