
Einem Parteiverbot der gesamten AfD nach Art. 21 des Grundgesetzes stehe ich skeptisch gegenüber. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.
Einem Parteiverbot der gesamten AfD nach Art. 21 des Grundgesetzes stehe ich skeptisch gegenüber. Hierfür müsste die Bundesregierung, der Bundestag und/oder der Bundesrat einen entsprechenden Antrag stellen.
Der entsprechende Paragraph wurde gestrichen.
Wir erkennen die gesellschaftlichen Realitäten des täglichen Cannabiskonsums von Millionen von Bürger*innen an und nehmen diese als SPD sehr ernst. Neben dem Koalitionsvertrag haben wir uns schon davor im Wahlprogramm für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen.
Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Es müssen unangreifbare Argumente vorgelegt werden.
Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass die Auseinandersetzung mit der AfD und dem von ihren Vertretern getragenen Gedankengut vor allem politisch ausgetragen werden muss.