Antwort 05.08.2024 von Dominik Lorenzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die entsprechende Anmeldung ist Sache der Käuferin
die entsprechende Anmeldung ist Sache der Käuferin
Es darf nicht sein, dass von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene Ärzt:innen systematisch gesetzlich Versicherte bei der Terminvergabe benachteiligen.